Gesetzlich vorgeschriebenNiederösterreich und Wien
Sachkundenachweis bei erstmaliger Hundehaltung
Ebenfalls seit 1. Juli 2026 ist österreichweit ein Sachkundenachweis Pflicht, wenn jemand erstmals einen Hund übernimmt. Vor der Aufnahme 4 Stunden Theorie, und innerhalb eines Jahres danach eine 2-stündige Praxiseinheit gemeinsam mit dem eigenen Hund.
Praxiseinheit bei Neuübernahme
Die vorgeschriebene 2-stündige Praxiseinheit für Ersthundehalter:innen, bei mir absolvierbar.
Genau diese praktische Einheit könnt ihr gerne bei mir absolvieren!